Arthrosetherapie bei Ihrem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Bad Gleichenberg und Premstätten

Durch ein Abnehmen der schützenden Knorpelschicht im Gelenk treten bei einer Arthrose Schmerzen und Bewegungseinschränkungen auf. Je nach Grad der Erkrankung kommen verschiedene Therapiemöglichkeiten in Frage.

Was ist Arthrose?

Unter Arthrose versteht man einen Gelenkverschleiß, der das altersübliche Maß übersteigt. Ursachen dafür können Belastungen durch Übergewicht, aber auch durch angeborene Fehlstellungen oder die Folgen von Gelenkverletzungen oder knöcherne Deformierungen durch Achsfehlstellungen sein. Auch Stoffwechselerkrankungen oder Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises können bei der Entstehung von Arthrose eine Rolle spielen.

Woran erkennt man eine Arthrose?

Arthrose kann jedes Gelenk betreffen und macht sich typischerweise durch Anlaufschmerz und belastungsabhängige Schmerzen bemerkbar. Gelenkerguss (aktivierte Arthrose), zunehmende Deformierung des Gelenks und Gelenkgeräusche durch Unebenheiten der Korpeloberfläche bei Bewegung sind ebenfalls charakteristische Symptome einer Arthrose.

Arthrose Behandlung bei Ihrem Facharzt für Orthopädie

Die Arthrose Therapie richtet sich nach Art und Ausprägung der Arthrose. Behandlungsmöglichkeiten reichen von einer Verminderung schmerzauslösender Belastungen über Funktionsverbesserung durch Krankengymnastik, Anwendung entzündungshemmender Medikamente, Regeneration des Gelenkknorpels bis zur Beseitigung von Fehlstellungen. Bei stark ausgeprägter Arthrose besteht die Möglichkeit, das betroffene Gelenk mit einem Gelenkersatz zu versorgen.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.